Haftungsausschluss 

Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Webseite kann trotz sorgfältiger Prüfung nicht übernommen werden. Es wird insbesondere keinerlei Haftung, für eventuelle Schäden oder Konsequenzen, die durch die direkte oder indirekte Nutzung der angebotenen Inhalte entstehen, übernommen. Anne Grafweg TANZ hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte fremder Internetseiten. Anne Grafweg TANZ distanziert sich hiermit ausdrücklich von allen fremden Inhalten, auch wenn von diesen Seiten auf externe Seiten ein Link gesetzt wurde. Für Inhalt und Gestaltung der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. 

Urheberrecht 

Alle auf dieser Website veröffentlichten Inhalte (Texte, Grafiken, Bilder, Layout usw.) unterliegen dem Urheberrecht. Jede vom Urheberrechtsgesetz nicht zugelassene Verwertung bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Berechtigten. Dies gilt insbesondere für Bearbeitung, Übersetzung, Vervielfältigung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen.

Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!
Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung dieser Website fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich wäre. Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen und mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen den § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.